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  • Antragstellung
    Der Antrag zur ambulanten Rehabilitation wird vom behandelnden Haus- oder Facharzt gestellt. Hierfür muss die jeweilige Indikation ausgewählt werden und das Ansuchen anschließend an den zuständigen Versicherungsträger übermittelt werden. Wenn der Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie eine Kostenübernahmeerklärung vom Versicherungsträger sowie ein Einladungsschreiben vom Ambulanten Reha Zentrum Klagenfurt.
  • Aufnahme und Aufenthalt
    Bei der Aufnahme sind E-Card, Grüner Pass, vorab erhaltene Fragebögen und aktuelle Vorbefunde mitzubringen. Zu den Therapien bitte bequeme Kleidung, ein Getränk und ein Handtuch mitnehmen.
  • Kosten
    Die bewilligte ambulante Rehabilitation wird vollständig vom Kostenträger übernommen. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.
  • Krankenstand
    Vom ambulanten Reha Zentrum Klagenfurt werden keine Bestätigungen des Krankenstands (für Arbeitgeber, Versicherungen, etc.) ausgestellt. Etwaige Krankmeldungen müssen selbst organisiert werden.
  • Örtlichkeiten
    Der Zugang zum Ambulanten Reha Zentrum Klagenfurt ist ebenerdig vom Haupteingang der Privatklinik Maria Hilf sowie vom Parkdeck und der Tiefgarage mit einem Lift barrierefrei erreichbar. Sämtliche medizinischen und therapeutischen Räumlichkeiten sind barrierefrei zugänglich.
  • Parkplätze und Tiefgarage
    Direkt vor dem Haus stehen öffentliche Parkplätze in der Kurzparkzone zur Verfügung. Über die Zufahrt im Osten der Privatklinik kann auf dem Parkdeck sowie in den zwei Untergeschossen der Tiefgarage geparkt werden. Diese Parkflächen sind kostenpflichtig und vollständig an die Firma APCOA verpachtet. Für Patientinnen und Patienten, welche aktuell eine ambulante Reha absolvieren, ist das Parken auf diesen Stellplätzen für die Dauer des Aufenthalts ermäßigt.
  • Speisen und Getränke
    Im Rahmen des Aufenthaltes ist keine Versorgung mit Speisen und Getränken von Seiten des Ambulanten Reha Zentrums Klagenfurt angedacht (Ausnahme: Psychiatrische Reha Phase 2). Bei Bedarf bitten wir eigene Verpflegung mitzubringen.
  • Tauglichkeit für die ambulante Rehabilitation
    Die individuelle Feststellung der Eignung für die ambulante Rehabilitation erfolgt nach ärztlicher Abklärung. Grundsätzlich werden gute Mobilität, Belastbarkeit und Selbstständigkeit empfohlen, um erfolgreich an den Therapien bis zu fünf Mal in der Woche teilnehmen zu können.
  • Unterbrechungen der ambulanten Rehabilitation
    Abwesenheiten in Form von Urlaub, Krankheit, etc. bitten wir ehestmöglich bei der Reha Leitstelle bekannt zu geben. Gegebenenfalls muss bei einer Unterschreitung der benötigen Therapieeinheiten die Reha storniert werden. Ersatztermine für entfallene Therapien können im Einzelfall nur im Rahmen der Bewilligungsdauer je nach freien Kapazitäten vergeben werden.
  • Unentschuldigtes Fernbleiben
    Bei unentschuldigten Absagen der gesamten oder einzelner Therapieeinheiten werden Stornogebühren der nicht in Anspruch genommenen Einheiten verrechnet. Sollte die Teilnahmequote unter 75% fallen, wird das gesamte Rehabilitationsverfahren beendet.
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